Förderung von Freizeiten und Bildungsmaßnahmen

 
Anerkannten Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften können für folgende im § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannte jugendpflegerische Aktivitäten eine Förderung erhalten:

  • Wandern, Fahrten, Lager
  • Internationale Begegnungen
  • Außerschulische Bildungsmaßnahmen
  • Schulgemeinschaftstage, Projektfahrten, Studienfahrten, Konfirmandenfreizeiten
  • Allgemeiner Gruppenbedarf
     
Ihr Ansprechpartner
Fachdienst Jugendarbeit
Frau Müller
Telefon 0591 9144-540
 

Einzelzuwendungen für Kinder und Jugendliche


Für Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien kann im Einzelfall nach Prüfung der Einkommensverhältnisse eine teilweise Übernahme der Kosten erfolgen.

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Lingen (Ems) zeigen den Rahmen für förderungswürdige Aktivitäten auf.

Die Stadt Lingen (Ems) fördert unter bestimmten Voraussetzungen auch Maßnahmen im Rahmen von Städtepartnerschaften.

Voranmeldungen sind bequem und einfach mit unserem Vordruck bis zum 31. März eines jeden Jahres beim Fachdienst Jugendarbeit einzureichen.