veröffentlicht am 20.02.2012

Stadt möchte Gewerbe- und Grundsteuersätze anheben

 
Die Stadt Lingen plant die Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuer um jeweils 45 Prozentpunkte anzuheben. Die Gewerbesteuer soll damit von derzeit 350 auf zukünftig 395 Prozentpunkte steigen. Die Grundsteuer A für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft soll von derzeit 290 auf 335 Prozentpunkte und die Grundsteuer B für andere bebaute und bebaubare Grundstücke von derzeit 295 auf 340 Prozentpunkte angehoben werden.

„Die städtischen Hebesätze sind seit Jahren unverändert und liegen zum Teil deutlich unter dem niedersächsischen Durchschnitt“, erläuterte Oberbürgermeister Dieter Krone diesen Schritt. „Die Kreisumlage und der Finanzausgleich berechnen sich allerdings nach diesem Landesdurchschnitt. Das bedeutet, dass mit den jetzigen Steuersätzen der Betrag, der bei der Stadt Lingen verbleibt, immer geringer wird.“ So liege der Anteil der Stadt bei der Grundsteuer A mittlerweile bei unter zwei Prozent, bei der Grundsteuer B sogar bei nur 0,2 Prozent. Konkret heißt das beispielsweise für die Grundsteuer B, dass von den mehr als 6,5 Millionen Euro Einnahmen lediglich nur noch circa 15.000 Euro bei der Stadt verbleiben. „Vor diesem Hintergrund der Steuersystematik müssen wir handeln“, sagte Dieter Krone.

Durch eine Anpassung der Hebesätze könnte der prozentuale Anteil bei der Grundsteuer A von 1,6 auf 14,9 Prozent erhöht werden. Bei der Grundsteuer B könnte sich der Anteil von derzeit 0,2 auf 13,4 Prozent und bei der Gewerbesteuer von 12,9 auf circa 22,8 Prozent steigern. „Dadurch können wir voraussichtlich eine Verbesserung der Einnahmen in Höhe von circa 5,5 Millionen Euro erzielen und damit eventuelle Schwankungen in den nächsten Jahren ausgleichen.“ Die Grundsteuer A wurde das letzte Mal 2003 angepasst, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B sind sogar seit 1995 unverändert.

„Natürlich ist die Anhebung der Steuersätze nur ein Teil“, sagte Dieter Krone. „Verwaltungsintern werden wir alle Aufgaben hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sachlichkeit auf den Prüfstand stellen, um so weitere Verbesserungen zu erreichen.“ Mittels einer Aufgabenkritik sollen Vorschläge zu einer dauerhaften Optimierung des Ergebnishaushaltes erarbeitet und – nach Beratung in den politi-schen Gremien – umgesetzt werden.

Der Finanzausschuss wird in seiner nächsten Sitzung am 29. Februar über eine Anhebung der Steuersätze beraten. Die Haushaltssitzung des Rates findet voraussichtlich am 17. April statt.