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in Lingen
veröffentlicht am 30.01.2012
Flächennutzungsplan Änderung Nr. 14; Bereich östlich der Straße Schallenbruch
Bebauungsplan Nr. 1 –Ortsteil Brockhausen mit baugestalterischen Festsetzungen
Baugebiet: „Therapeutisches Reiten an der Straße Schallenbruch“
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration – Regierungsvertretung Oldenburg, hat die o.g. Flächennutzungsplanänderung genehmigt. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche östlich der Straße Schallenbruch, nördlich der Lengericher Straße/L 60 im Ortsteil Brockhausen.
Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans umfasst eine Fläche, die direkt östlich an die Straße Schallenbruch grenzt, nördlich der Lengericher Straße/L 60 im Ortsteil Brockhausen.
Die Genehmigung und der Beschluss über die Satzung sowie Ort und Zeit der Auslegung der Planunterlagen wurden im Amtsblatt Nr. 1/2012 vom 13.01.2012 für den Landkreis Emsland veröffentlicht.
Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt sind die o. g. Bauleitpläne rechtsverbindlich geworden.
Die Bauleitpläne einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung können im Rathaus - Fachdienst Stadtplanung -, Elisabethstraße 14 - 16, Zimmer 518, während der Servicezeiten von jedermann eingesehen werden.
Stadt Lingen (Ems), 25.01.2012
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
gez. Lisiecki
Stadtbaurat








