veröffentlicht am 30.01.2012
 

Bebauungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 2 – Teil A – Ortsteil Baccum mit baugestalterischen Festsetzungen

 

Baugebiet: „Gewerbegebiet“


Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes umfasst die Fläche zwischen der Antoniusstraße, der Straße „Zum Bruch“ und dem Deeringhookgraben mit randlichen Flächen

Der Beschluss über die Satzung sowie Ort und Zeit der Auslegung der Planunterlagen wurden im Amtsblatt Nr. 1/2012 vom 13.01.2012 für den Landkreis Emsland veröffentlicht.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt ist der o. g. Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden.

Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann im Rathaus - Fachdienst Stadtplanung -, Elisabethstraße 14 - 16, Zimmer 518, während der Servicezeiten von jedermann eingesehen werden.

Stadt Lingen (Ems), 25.01.2012
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

gez. Lisiecki
Stadtbaurat